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   LSG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - L 11 KR 2090/04   

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https://dejure.org/2004,11323
LSG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - L 11 KR 2090/04 (https://dejure.org/2004,11323)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.2004 - L 11 KR 2090/04 (https://dejure.org/2004,11323)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 2004 - L 11 KR 2090/04 (https://dejure.org/2004,11323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines gesetzlich Krankenversicherten zur Inanspruchnahme von Leistungserbringern in anderen Europäischen Union -Staaten an Stelle der Sachleistungen oder Dienstleistungen im Wege der Kostenerstattung; Begrenzung des Anspruchs auf die Höhe der von der Krankenkasse ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung in der Krankenversicherung bei Behandlung im EU-Ausland

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 25/95

    Erstattung der Kosten einer Organtransplantation im Ausland

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - L 11 KR 2090/04
    Denn § 13 IV SGB V führt keineswegs dazu, dass auch solche Behandlungen erstattet werden können, die nach den hiesigen Rechtsvorschriften verboten sind (vgl. auch BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 2 zur Organtransplantation nach bezahlter Organspende).

    Gründe, die Revision zuzulassen, liegen nicht vor, da sich der Senat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BSG vom 15.04.1997 (SozR 3-2500 § 18 Nr. 2) sieht.

  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - L 11 KR 2090/04
    § 13 Abs. 4 SGB V stellt nur eine Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dar (Rs. C-120/95 Decker NZS 1998, 283 und Rs. C-158/96 Kohll NZS 1998, 208), wonach das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung durch den (nationalen) Krankenversicherungsträger für die Erstattung einer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erbrachten Gesundheitsleistung gegen die Warenverkehrs- (Art. 28 EGV-AV) bzw. die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49, 50 EGV-AV) verstößt.
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - L 11 KR 2090/04
    Rechtsgrundlage hierfür ist der mit Wirkung vom 01.01.2004 angefügte § 13 Abs. 4 SGB V. Das ergibt sich daraus, dass, solange eine Behandlung nicht durchgeführt ist, regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abgestellt werden muss (vgl. u.a. BSG SozR 4-2500 § 28 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 3740/04

    Krankenversicherung - ambulante EU-Auslandsbehandlung - Leistungsvoraussetzungen

    Bei einer ambulanten EU-Auslandsbehandlung gelten die Leistungsvoraussetzungen und Begrenzungen des Leistungsumfangs des nationalen Rechts, wenn und solange sie nicht diskriminierend wirken, auch unter Geltung des § 13 Abs. 4 SGB V uneingeschränkt (hier: Daman-Delacato-Therapie); (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 14.09.2004 -L 11 KR 2308/03, L 11 KR 2090/04-).

    Inwieweit und in welchem Umfang dann die Behandlung im EU-Ausland zu übernehmen ist, richtet sich weiterhin nach dem nationalen Sachleistungssystem (vgl. zum Folgenden auch Urteil des Senats vom 14. September 2004 - L 11 KR 2090/04).

  • SG Aachen, 11.06.2013 - S 13 KR 79/13

    Erstattung der Kosten der so genannten Del-Ferro-Therapie - einer Behandlung des

    Behandlungen, die keine Leistung der deutschen GKV sind, können grundsätzlich auch nicht im Ausland zu Lasten der deutschen GKV in Anspruch genommen und abgerechnet werden (so: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.05.2012 - L 10 KR 31/09; LSG Hessen, Urteil vom 17.04.2012 - L 1 KR 298/10; LSG NRW, Urteil vom 13.02.2012 - L 1 KR 605/10; SG Berlin, Urteil vom 23.03.2007 - S 86 KR 660/04; BSG, Urteil vom 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 03.05.2005 - L 11 KR 3740/04 - und vom 14.09.2004 - L 11 KR 2090/04).
  • AG Augsburg, 16.02.2010 - 21 C 2590/09
    Ob der Kläger die Erstattung seiner aufgewendeten Kosten für die in Österreich durchgeführte Behandlung im Übrigen auch deshalb nicht verlangen kann, weil im Rahmen dieser Behandlung eine in Deutschland verbotene Embryonenselektion durchgeführt worden sein mag (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2004, Az.: L 11 KR 2090/04) und der Behandlungsvertrag damit aufgrund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gem. § 134 BGB nichtig wäre (vgl. LG Köln, Urteil vom 04.07.2007, Az.: 23 O 347/06 hinsichtlich der Kostenerstattung für eine In-Vitro-Fertilisation einer fremden Eizelle), musste nicht abschließend zur Entscheidung des Rechtsstreits beurteilt werden, da die Klage bereits aus anderen Gründen abzuweisen war.
  • KG, 04.07.2014 - 6 U 104/13

    Kosten medizinischer Heilbehandlung - Beurteilung der Erfolgsaussichten

    Unabhängig davon hat er auch die Tarifbestimmungen trotz ausdrücklicher Auflage nicht eingereicht, aus denen sich erst hätte ergeben können, ob und unter welchen Umständen eine Behandlung im Ausland, die nicht den Beschränkungen des Embryonenschutzgesetzes unterliegt (vgl. zu Kinderwunschbehandlungen in Österreich: AG Augsburg, Urteil vom 16.2.2010 - 21 C 2590/09, veröffentlicht in Juris; LG Augsburg, Urteil vom 21.7.2010 - 73 S 1018/10, NJW-RR 2011, 113; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.9.2004 - L 11 KR 2090/04, veröffentlicht in Juris), erstattungspflichtig ist.
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